
Snus in den Sportferien in der Schweiz
Snus in die Sportferien mitnehmen
Der Frühling ist in unserem Land auch nicht mehr soweit weg, aber vorher haben wir noch Sportferien! Vielleicht bedeutet es für Sie ein bisschen zu reisen, die Sonne zu sehen oder warum nicht in den Alpen Ski fahren? Hier listen wir die Sportferienwochen für jedes Kanton auf und was gilt, wenn Sie Ihren Snus mitnehmen.
Sportferiendatum nach Kanton
Sportferien Schweiz 2020 nach Datum
25.1.2020–02.2.2020: Glarus, Thurgau
25.1.2020–9.2.2020: Schaffhausen
1.2.2020–16.2.2020: Solothurn, Zug
8.2.2020–16.2.2020: Genf
8.2.2020–26.2.2020: Zürich (Stadt)
15.2.2020–23.2.2020: Jura, Waadt
15.2.2020–1.3.2020: Luzern, Nidwalden, Obwalden, Thurgau, Uri
21.2.2020–1.3.2020: Appenzell-Innerrhoden, Tessin, Wallis
22.2.2020–1.3.2020: Freiburg, Graubünden, Neuenburg, Schwyz
22.2.2020–10.3.2020: Basel-Land, Basel-Stadt
variiert individuell Kalenderwoche 2 – Kalenderwoche 14: Bern
Nehmen Sie Snus mit auf die Sportferien mit?
Für diejenigen von Ihnen, die es in Erwägung ziehen, in den Sportferien ins Ausland zu reisen und Snus mitnehmen möchten, gibt es bestimmte Dinge zu beachten, um an den Zollgrenzen nicht enttäuscht zu werden. In einigen Ländern ist Tabak überhaupt nicht erlaubt, und in anderen Ländern dürfen Sie so viel Tabak mitnehmen, wie Sie möchten. Überprüfen Sie daher die für die einzelnen Bestimmungsorte geltenden Regeln, bevor Sie die Taschen voll packen. Glücklicherweise können Sie in den meisten Ländern Snus mit auf die Reise nehmen, sofern dieser für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist. Aber selbst wenn einige Länder die legale Einfuhr von Snus zulassen, können manchmal Probleme auftreten, wenn die Zollbeamten nicht wissen, worum es geht.
Das Snus-Tagebuch hat zuvor aufgelistet, was für ein Land gilt und welche Gewichtsregeln gelten. Den Artikel finden Sie hier, lesen Sie ihn und Sie sind gut auf den Urlaub vorbereitet!