Gute Absichten rechtfertigen keine Verbote

Gute Absichten rechtfertigen keine Verbote

Es steckt bestimmt eine gute Absicht dahinter, wenn gewisse Kreise jedes Risiko in unserem Leben minimieren wollen. So werden beispielsweise Fett, Zucker, Fleisch, Alkohol und Nikotin zunehmend aus unserem Leben verbannt. Wir sollen gefälligst «richtig» leben. Immer neue Einschränkungen werden propagiert: Anfang Jahr haben sich die Grünen für eine «Reduktion der Werbung für unnötigen Konsum im öffentlichen Raum» stark gemacht. Verbieten wollen sie Werbung für Bedürfnisse, die künstlich herbeigeführt worden seien. Als Beispiele werden Offroader genannt. Oder eben Snus.

Als liberaler Mensch erschreckt mich die Tendenz zu radikalen Verboten. Ich frage mich: Wohin soll das noch führen? Rechtfertigt die gute Absicht solch einschneidende Massnahmen? Und wer soll am Ende entscheiden, was «richtig» zu leben heisst? 

Für mich ist klar: Wenn ein Produkt legal zu kaufen ist, muss Werbung dafür erlaubt sein. Snus ist ein legales Produkt für Erwachsene. Werbung dafür zu verbieten würde die Wirtschaftsfreiheit über Gebühr einschränken. Ich habe mich deshalb im Ständerat in der Debatte über das Tabakproduktegesetz gegen absolute Werbeverbote eingesetzt, wie sie die Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» verlangt. Der Vorschlag der Gesundheitskommission des Ständerates, die radikale Initiative abzulehnen und stattdessen das neue Tabakproduktegesetz zum indirekten Gegenvorschlag zu erklären, ist die bessere Alternative. 

Mein Ziel ist es, Jugendliche vor Gefahren wie dem Tabak zu schützen. Deshalb plädiere ich für ein schweizweites Verkaufsverbot von Tabakprodukten an Minderjährige, wie das die meisten Kantone bereits kennen. Ein Verkaufsverbot wirkt: Gemäss Bundesamt für Gesundheit sinkt der Tabakkonsum in der Schweiz seit rund fünfzehn Jahren. Auch der Anteil jugendlicher Raucherinnen und Raucher ist stark rückläufig: Im Jahr 2018 rauchten 5,9% der Jugendlichen im Alter zwischen 11 und 15 Jahren. 1994 waren es noch 18,1% (Quelle: Sucht und NCD des Bundesamts für Gesundheit). 

Dank der Digitalisierung ist es heute auch problemlos möglich, Werbung nach Zielgruppen einzugrenzen. Gerade im Internet, wo die Jugendlichen viel öfter unterwegs sind als ältere Menschen, kann man Werbung steuern. Das ist ein grosser Vorteil gegenüber einem Plakat auf der Strasse. Auch das Sponsoring eines Festivals, das sich an erwachsene Personen richtet, stellt für Jugendliche keine Gefahr dar. All das pauschal zu verbieten, halte ich für wenig zielführend.

Zudem besteht das Leben nicht nur aus Askese. Genuss, Freiheit und Abenteuerlust sollen ihren Platz in unserer Gesellschaft haben. Es ist in Ordnung, wenn eine erwachsene Person Snus konsumieren möchte. Oder Bungee-Jumping macht. Eine erwachsene Person kann die Folgen ihres Handelns abschätzen und allfällige Konsequenzen tragen. 

Eigenverantwortung ist ein wichtiger Pfeiler unserer Demokratie. Wer erwachsene Menschen erziehen und ihnen vorschreiben will, wie sie «richtig» zu leben haben, verhält sich anmassend. Auch dann, wenn er oder sie mit guter Absicht handelt.

Gastbeitrag von Damian Müller, Ständerat FDP, Kanton Luzern