Tabakwerbung: Differenzieren statt alles verbieten

Tabakwerbung: Differenzieren statt alles verbieten

Im Februar 2022 hat die Schweizer Stimmbevölkerung Ja zur Volksinitiative «zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung» gesagt. Im Laufe des Herbstes hat nun der Bundesrat seinen Entwurf zur Umsetzung der Volksinitiative in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung ist dazu gedacht, Behörden, Organisationen und Unternehmen, wie auch Individuen, die Möglichkeit zu geben, zu kommentieren und die Meinung zu äussern zu dem vorgeschlagenen Gesetzesentwurf.

Überrascht stellen wir fest, dass der Bundesrat weiter geht, als es die Initiantinnen und Initianten wollten. Der Bundesrat schlägt in seinem Umsetzungsvorschlag ein totales Werbeverbot für sämtliche Tabakprodukte vor. Dieses Vorgehen ist für SnusMarkt nicht nachvollziehbar. Auf den ersten Blick mag es vielleicht besser sein, Werbung grossflächig und umfassend auf sämtlichen Printkanälen und physischen Plätzen wie auch Online zu verbieten. Aber der Schutz für Minderjährige wird dadurch nicht besser. Alleine schon deswegen, weil generelle Werbeverbote nicht unterscheiden, ob es sich um Werbung für schädliche Zigaretten oder um weniger schädliche Alternativen wie Snus oder Nikotinbeutel handelt. Die Vermarktung von Tabak- und Nikotinprodukten sollte auf der Grundlage des verhältnismässigen Schadens, den das Produkt dem Einzelnen und der öffentlichen Gesundheit zufügt, begrenzt werden. Dies haben wir bereits im Beitrag Richtige Ziele – falscher Weg dargelegt.

SnusMarkt ist überzeugt davon, dass die Umsetzung der Volksinitiative differenziert und im Rahmen einer ausgewogenen Interessenabwägung vorgenommen werden muss. Die wichtigste Massnahme für den Jugendschutz ist das schweizweite Abgabeverbot von Tabakwaren an unter 18-jährige. Diese Regelung wird per 2024 in Kraft treten. Eine Massnahme übrigens, welche SnusMarkt bereits seit Jahren so handhabt, da man das Alter bestätigen muss, wenn man als neuer Kunde eine Bestellung erhält. Dahingegen können sich in traditionellen Geschäften die Massnahmen zur Altersüberprüfung sehr unterscheiden.

Genauso in Kraft treten auch das Verbot für Werbung, die sich an Minderjährige richtet sowie das Verbot für Tabakwerbung im öffentlichen Raum. So weit, so gut. Nun aber darüber hinaus zur Umsetzung des Anliegens der Volksinitiative alles zu verbieten, wie das der Bundesrat vorschlägt, sehen wir kritischer.

Wenn Du einen Online-Webshop, ähnlich dem SnusMarkt.ch, betrittst, suchst Du Produktinformationen, eine entscheidende Grundlage für die Kaufentscheidung, einschliesslich des Aussehens des Produkts. Dasselbe gilt für physische Geschäfte, mit dem Unterschied, dass eine Person – ob minderjährig oder volljährig – das Geschäft häufig betritt, ohne die Absicht zu haben, Tabak- oder Nikotinprodukte zu kaufen, da sie möglicherweise einfach nur Lebensmittel oder andere Waren einkauft. Im Tabakfachhandel wäre der Fall ähnlich wie bei Online-Tabak- und Nikotinhändlern. Wenn man also alle visuellen Aspekte verbietet, nimmt man grundlegende Verbraucherrechte.

Das Gute ist: Die Diskussion ist eröffnet – alle Akteure dürfen sich nun zu Wort melden und ihre Einschätzungen zu den Vorschlägen des Bundesrates abgeben. Das wird auch SnusMarkt tun. Zu wichtig ist es uns, dass die richtigen Massnahmen getroffen werden, um die Minderjährigen wirklich zu schützen, ohne gleich Verbote für alle auszusprechen. Wir setzen uns für klug differenzierte Regelungen ein, ganz besonders im Online-Bereich, bei dem wir im Bereich des Jugendschutzes seit Jahren engagiert sowie führend sind.

Nutze die Chance und mache Deine Stimme hörbar in der Vernehmlassung, welche bereits am 30.November schliesst. Du findest hier mehr Informationen: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung soll verstärkt werden (admin.ch).