Neues Tabakproduktegesetz - und was es für Schweizer Snus-Freunde bedeutet

Neues Tabakproduktegesetz

Rauchen ist tödlich. Jede Stunde stirbt in der Schweiz eine Person an den Folgen des Rauchens. Aus diesem Grund diskutiert das Schweizer Bundesparlament aktuell über Verschärfungen des Tabakproduktegesetzes. Das Tabakproduktegesetz regelt die Rahmenbedingungen von Tabakprodukten und soll die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen des Konsums von Tabakprodukten schützen. Definitive Entscheidungen werden wohl bereits im Jahr 2021 gefällt und voraussichtlich Mitte 2023 in Kraft treten. Snus wird dabei als Instrument zur Schadensminderung bei Raucherinnen und Rauchern angesehen.

Warum braucht es das neue Tabakproduktegesetz?

Schätzungen haben ergeben, dass die Anzahl der Rauchenden in der Schweiz mit dem Gesetz um rund 2% zurückgehen könnte. Dies würde eine Abnahme um 40'000 Rauchende bis im Jahr 2060 bedeuten. Auch die Schweizer Bevölkerung könnte profitieren, indem die Lebensqualität verbessert und die Todesfälle durch das Rauchen reduziert und die Gesundheitskosten von rund 214 Millionen Franken pro Jahr verringert würden.

Was ändert das neue Tabakproduktegesetz?

Es ist unbestritten, dass die 2019 zustande gekommene Volksinitiative «Kinder ohne Tabakwerbung» einen grossen Druck ausübt. Sie fordert umfassende Einschränkungen bei Tabakwerbung, -promotion und -sponsoring, um Kinder- und Jugendliche vor dem Einstieg in den Tabakkonsum zu bewahren. Die Debatte läuft noch, finale Entscheide stehen erst noch an. Klar ist: es wird Einschränkungen geben, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Das schweizweite Verbot des Verkaufs von Zigaretten an Minderjährige ist deswegen gesetzt. Nach aktuellem Stand der Dinge soll ein Werbeverbot für Presseerzeugnisse und Internetseiten gelten, die für Minderjährige bestimmt sind. Ein Verbot von Tabakwerbung in Kinos und im öffentlichen Raum könnte kommen. Ebenso ein Verbot von gewissen Plakatwerbeflächen. Sponsoring für Veranstaltungen in der Schweiz könnte ebenfalls verboten werden, wenn diese internationalen Charakter haben oder auf ein minderjähriges Publikum abzielen. Das Parlament ist nach wie vor daran, einen gutschweizerischen Kompromiss zwischen einem griffigen Jugendschutz und einem verhältnismässigen Eingriff in die freie Marktwirtschaft zu finden. An der diese Woche startenden Sommersession des Bundesparlamentes geht die Debatte in eine neue Runde. Die Würfel werden bald fallen. 

Schweiz soll WHO-Tabakkonvention unterzeichnen

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hat die Schweiz im Moment eine sehr schwache Tabakregulierung. Bis das neue Tabakproduktegesetz in Kraft ist, bleibt die Schweiz neben Monaco und Andorra das einzige Land Europas, dass die Tabakkonvention der Weltgesundheitskonferenz (WHO) nicht unterzeichnet hat. Nach dem aktuellen Stand der Debatte im Bundesparlament dürfte dies bald Geschichte sein und die Schweiz wird die WHO-Tabakkonvention unterzeichnen. Und das ist richtig so. 

Egal, ob beabsichtigt oder nicht: Snus hilft bei Rauchstopp!

Auch die Snus-Community ist bereit, einen aktiven Beitrag zu leisten. Die SnusMarkt.ch-Betreiberin Haypp Group aus Schweden ist anlässlich des «Weltnichtrauchertages» vom 31. Mai 2021 sogar nominiert, den prestigeträchtigen «Commit to Quit»-Award der WHO zu gewinnen. Nominiert ist sie dabei nicht einmal dafür, dass 34% der Snus-Konsumenten bewusst aufgehört haben zu Rauchen und nun stattdessen Snus konsumieren. Das ist bereits ein wertvoller Beitrag. Nein, sie ist nominiert, weil rund 25% der Snusmarkt.ch-Kunden mit dem Tabakkonsum aufhören, ohne dies bewusst zu beabsichtigen, sie haben sozusagen einfach aufgehört und nicht mehr geraucht. Keine andere Methode, kein Werkzeug oder Produkt konnte bisher ein solch positives Ergebnis vorweisen.

Good News für Kundinnen und Kunden von Snusmarkt.ch

Mit dem neuen Tabakproduktegesetz ändert sich eigentlich nichts für Kundinnen und Kunden von Snusmarkt.ch. So ist es seit Anbeginn bei SnusMarkt.ch ein eiserner Grundsatz, dass Snus-Produkte nicht an Minderjährige verkauft werden. Schon seit Jahren durchlaufen deshalb alle bei der ersten Bestellung einen strikten Volljährigkeitscheck. Kunden müssen physisch anwesend sein, einen Ausweis zeigen und die Volljährigkeit belegen. Im neuen Gesetz werden einige Zutaten und Inhaltsstoffe geregelt, die auch Snus-Produkte betreffen. Die neuen Schweizer Regelungen sind jedoch die gleichen, wie sie zum Beispiel auch in den skandinavischen Ländern gelten. Damit kann der Trend hin zur Reduktion des schädlichen Tabakkonsums für die Schweizerinnen und Schweizer weiter gehen.