Werden dem Thurgauer Beispiel bald weitere Kantone folgen?

Werden dem Thurgauer Beispiel bald weitere Kantone folgen?

Der Thurgauer Kantonsrat hat kürzlich die Schraube beim Verkauf von Tabak- und Nikotinprodukten zum Jugendschutz angezogen.

Jugendliche dürfen im Kanton Thurgau bald keine Tabakwaren mehr mit 16 Jahren kaufen, frühestens jedoch nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Dies gilt auch für oralen Tabak wie Snus. Damit liegt der Thurgau vor der Eidgenossenschaft, die bereits eine einheitliche Altersgrenze von 18 Jahren für den Tabakkauf plant, aber bis zur Umsetzung und Inkraftsetzung eines neuen Gesetzes noch zwei bis drei Jahre dauern wird.

Nicht zuletzt die im Februar 2022 vom Stimmvolk angenommene Tabakwerbeverbotsinitiative lässt bis zur Einführung der nationalen Regelungen noch einige Zeit vergehen. Sobald diese nationalen Regeln in Kraft sind, wird es keinen Unterschied mehr zwischen den Kantonen bezüglich der zulässigen Altersgrenze für den Verkauf und Kauf von Tabakprodukten geben, was jetzt der Fall ist.

Klar ist, für Kunden von SnusMarkt.ch ändert sich nichts. Bereits heute gilt für alle Bestellungen eine Altersgrenze von 18 Jahren – und das bei strengen Alterskontrollen. Die Altersgrenze von 18 Jahren ist für SnusMarkt als verantwortungsbewusster Anbieter von verschiedenen oralen Nikotinprodukten wichtig. Es geht um den Jugendschutz. Deshalb unterstützen wir politische Entwicklungen in diese Richtung. Die Frage vom Snus Tagebuch lautet also, ob weitere Kantone mit Altersgrenzen unter 18 Jahren dem Beispiel des Kantons Thurgau folgen werden?