Zum Ja zur Tabakwerbeverbots-Initiative und was nun wichtig ist

Zum Ja zur Tabakwerbeverbots-Initiative und was nun wichtig ist

Die Schweizer Stimmberechtigten haben sich am gestrigen Abstimmungstag des 13. Februar 2022 für die Tabakwerbeverbotsinitiative ausgesprochen. Fast 57 Prozent der Stimmenden und 16 von 26 Kantone haben der Volksinitiative zugestimmt. Mit dem Ja zur Initiative wird Tabakwerbung in Zukunft überall dort verboten sein, wo Kinder und Jugendliche sie sehen können, zum Beispiel in der Presse, in Kiosken, an Veranstaltungen, aber auch im Internet. Erlaubt sein wird nur noch Werbung, die sich explizit an Erwachsene richtet und sich an Orten befindet, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben. Das Schweizer Parlament hat nun drei Jahre Zeit, das Tabakproduktegesetz in diesem Sinne anzupassen. 

Bereits im Jahr 2021 wurden vom Parlament einige Verschärfungen ins Gesetz aufgenommen. Die wertvollste Änderung zum Schutz der Jugendlichen war dabei die Einführung der Alterslimite von 18 Jahren beim Verkauf von Tabakprodukten in der Schweiz. Dies ist auch uns ein grosses Anliegen. So ist es seit Anbeginn bei SnusMarkt.ch ein eiserner Grundsatz, dass Snus- und Nikotin-Produkte nicht an Minderjährige verkauft werden. Schon seit Jahren durchlaufen deshalb alle bei der ersten Bestellung einen strikten Volljährigkeitscheck. Kunden müssen physisch anwesend sein, einen Ausweis zeigen und die Volljährigkeit belegen. Da wir dies bereits so strikt handhaben, ändert sich dieser Prozess auch in Zukunft für die Kunden von SnusMarkt.ch nicht.

Es ist dennoch wichtig, auf einen zentralen Punkt hinzuweisen, wie wir ihn bereits im Beitrag Richtige Ziele – falscher Weg dargelegt haben: Generelle Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte unterscheiden nicht, ob es sich um Werbung für schädliche Zigaretten handelt oder um weniger schädliche Alternativen wie Snus oder Nikotinbeutel. Wir regen an, entsprechende Unterscheidungen bereits im anzupassenden Teil des Tabakproduktegesetzes nach der Annahme der Initiative zu berücksichtigen. Dies wäre begrüssenswert. Denn die Forschung zeigt eindrücklich, dass dies der Königsweg ist, um die durch das Rauchen verursachten Schäden erfolgreich zu minimieren. Und das muss unser höchstes Ziel sein. So sterben in der Schweiz nach wie vor jährlich 9'500 Personen an tabakbedingten Krankheiten. Das ist ein Problem. Gerade auch Snus und Nikotinbeutel können dabei einen wichtigen Beitrag zur Schadensbegrenzung leisten, so dass weniger Menschen zur Zigarette greifen. Was es dazu braucht, ist ein konsequenter Einbezug der Schadensbegrenzung als Grundsatz in der Tabakpolitik. Bei Werbeeinschränkungen, aber auch ganz generell.

Wir beim SnusMarkt / Snus Tagbuch werden im Interesse unserer Kunden und aller Snusnutzer die Entwicklung weiterhin beobachten und darauf in Zukunft nach Möglichkeit Einfluss nehmen.