Verschärfung des Tabakproduktegesetzes

Verschärfung des Tabakproduktegesetzes

Es ist eine Schweizer Besonderheit, dass es in der Tabakpolitik hierzulande nicht nur nationale Gesetze gibt. Auch Kantone können in der Schweiz eigene Tabakgesetze erlassen. Die Tabakregulierungen der Kantone fokussieren häufig auf Tabakprävention. Zum Beispiel auf den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor dem Einstieg, auf Anreize für den Rauchstopp dank Werbeverboten und Verkaufseinschränkungen sowie den Schutz vor dem Passivrauchen für Besucherinnen und Besucher und Angestellte in der Gastronomie. Die Freiheit der 26 Kantone führt dazu, dass es heute in allen 26 Kantonen unterschiedliche Tabak-Vorschriften gibt.

Kantonale Tabakregulierung: Die einen viel – die anderen gar nicht

In den letzten Jahren wurden die kantonalen Regulierungen erheblich verschärft. Im Bereich der Werbung verbieten 16 Kantone die Plakatwerbung, und sechs die Werbung in Kinos. Die Kantone Solothurn und Wallis gehen am weitesten: Tabakwerbung und -sponsoring auf öffentlichem Grund, auf privatem Grund, der vom öffentlichen Grund aus einsehbar ist, sowie im Kino und bei Kultur- und Sportveranstaltungen ist verboten. 

24 Kantone verbieten den Verkauf von Tabakprodukten an Jugendliche, davon 12 Kantone an Jugendliche unter 16 Jahren und 12 Kantone an Jugendliche unter 18 Jahren. In fünf Kantonen umfasst das Abgabeverbot auch E-Zigaretten. Die zwei Kantone Schwyz und Appenzell-Innerrhoden haben hingegen gar kein Abgabeverbot festgelegt. Die beiden haben auch sonst keine weitergehende Tabakregulierung als jene, die vom Bund her vorgegeben ist.

Wie ist das mit dem Rauchverbot schon wieder?

In der ganzen Schweiz gilt ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen, inklusive der Gastronomie (Restaurants, Cafés, Bars und Discos). Es gibt aber zwei Ausnahmemöglichkeiten. Restaurationsbetriebe dürfen Rauchräume einrichten, die bis zu einem Drittel der Gesamtfläche der Ausschankräume einnehmen dürfen, sogenannte Fumoirs. Zudem dürfen kleine Restaurationsbetriebe mit höchstens 80 m2 Fläche beim Kanton eine Bewilligung als Raucherbetrieb beantragen. 15 Kantone haben Bestimmungen für den Schutz vor Passivrauchen erlassen, die weitergehen als das Bundesrecht. Konkret erlauben 8 Kantone das Rauchen in von Servicepersonal bedienten Rauchräumen und 7 Kantone erlauben das Rauchen ausschliesslich in unbedienten Raucherräumen. 

Vielfalt wird kleiner – für SnusMarkt-Kunden bleibt alles gleich

Wie die laufende Debatte rund um das neue Schweizer Tabakproduktegesetz auch ausgeht: Die Freiheiten der Kantone für eigene Regulierungen werden künftig eingeschränkt. Schon jetzt ist klar: Der Bund setzt in zahlreicheren Bereichen für alle Kantone geltende strengere Messlatten. Der Gesundheitsschutz wird höher gewichtet.

Themen, die heute die Kantone noch selber bestimmen, werden neu vom Bund gesamtschweizerisch gültig vorgegeben. Dies ist zum Beispiel beim Abgabeverbot an Minderjährige unter 18 Jahren der Fall. Es gilt für alle Tabakprodukte inklusive Snus. Für Kundinnen und Kunden von SnusMarkt.ch wird sich damit aber nichts ändern. Schon heute gilt für Bestellungen selbstverständlich ein Alterslimit von 18 Jahren.